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Channel: FrauenVorsorge » Gefälligkeitsdienst
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Helfen beim Umzug, wer zahlt im Schadenfall

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Wenn Sie haftpflichtig werden, dann müssen Sie bzw. Ihre Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden ersetzen. Da Sie Ihrem Freund ohne Vergütung beim Umzug geholfen haben, handelt es sich um einen Gefälligkeitsdienst, bei dem der Gesetzgeber von einer reduzierten Haftung ausgeht.

Haftung nur für Zeitwert

Alle Gebrauchsgegenstände verlieren mit der Zeit an Wert, so auch der Fernseher, den Sie fallen liessen. Generell gilt in der Haftpflichtversicherung der Zeitwert. Je nach Alter des Fernsehers und dessen Zustand wird daher der Haftpflichtversicherer einen Abzug vornehmen oder einen beschädigten Fernseher sogar als voll amortisiert betrachten. Dies kann gerade bei Geräten der Unterhaltungselektronik nach verhältnismässig kurzer Zeit der Fall sein, je nach Modell und Preis aber nach maximal etwa 10 Jahren.

 

Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV


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